Tabakwerbung: Ständerat handelt bei der Presse, lässt Verkaufsförderung und Sponsoring aber weiterhin zu.
Der Ständerat hat heute, in der Debatte zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (23.049), seine Aufgabe, die Volksinitiative Kinder ohne Tabak umzusetzen, nur teilweise erfüllt. Während er verhindern möchte, dass Tabakwerbung in Presseerzeugnissen Kinder und Jugendliche erreicht, streicht er entgegen des Verfassungsauftrags Regelungen bei der Promotion oder Zigarillos. Auch beim Sponsoring von Festivals gewährt er grosszügigen, verfassungswidrigen Spielraum.
«Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, ist verboten. Wenn wir es so umsetzen, wie die knappe Kommissionsmehrheit das möchte, dann weigern wir uns einfach - und zwar in einer für die Bevölkerung offensichtlich zentralen Frage unserer Gesundheit -, einen Verfassungstext umzusetzen.» Das engagierte Votum von Pirmin Bischof brachte zumindest in der Frage, ob weiterhin Werbung in der gedruckten Presse erlaubt sein soll, Klarheit – sein Minderheitsantrag fand eine Mehrheit, der Verfassungsauftrag muss in diesem Punkt eindeutig umgesetzt werden.
Abwege bei der Verkaufsförderung und Sponsoring
Anschliessend fiel das Plenum leider in alte Muster zurück, und folgte in entscheidenden Punkten weder dem Bundesrat noch den Forderungen der Volksinitiative. Der Ständerat widerspricht damit klar dem Volkswillen:
Die Verkaufsförderung interpretierte die Ratsmehrheit nicht als Werbung, was kaum zu verstehen ist, wenn man sich die allseits bekannten Hostessen und Direktverkäufer vor Augen hält.
Beim Sponsoring gibt sich eine Mehrheit des Rates der Illusion einer grossen Zauberwand an Grossanlässen hin – hinter welcher die Tabaksponsoren so weitermachen wie bisher.
Diese Entscheide gilt es im Nationalrat zu korrigieren: Promotion und Sponsoring sind nicht nur «irgendeine» Form von Werbung, nein, es sind hocheffiziente Formen von Werbung. Die Verfassung will, dass diese Werbung Kinder und Jugendliche nicht erreicht.
Die Farce am Rande der Debatte: Zigarren und Zigarillos will der Rat von der Regulierung explizit ausnehmen, als ob diese keinen Tabak beinhalten würden. Eine «Lex Villiger», wie es Ständerat Hans Stöckli treffend nannte.
Kontakt
- Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins, hans.stoeckli@parl.ch, 079 770 83 58
- Reto Wiesli, Sekretär des Trägervereins, reto.wiesli@hausaerzteschweiz.ch, 031 508 36 10
- Sandra Hügli, mfe - Haus- und Kinderärzte Schweiz, sandra.huegli@hausaerzteschweiz.ch, 078 920 24 05
- Stefanie de Borba, Krebsliga Schweiz, media@krebsliga.ch, 031 389 93 31
- Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz, c.kuenzli@lung.ch, 031 378 20 57
- Grégoire Vittoz, Sucht Schweiz, gvittoz@suchtschweiz.ch, 021 321 29 81 oder 076 822 19 18
Trägerschaft der Volksinitiative
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stehen die grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz. Dies sind insbesondere die Krebsliga, die Lungenliga, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, die Stiftung Sucht Schweiz, die FMH, die Allianz Gesunde Schweiz, der Schweizerische Drogistenverband, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, Pädiatrie Schweiz, die Lungenfachärzte sowie die Kardiologen. Hinzu kommen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und das Blaue Kreuz. Auch Swiss Olympic, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz mit seinem welschen Pendant SER und das Kollegium für Hausarztmedizin haben sich der Initiative angeschlossen.