Bei einigen Erkrankungen der Atemwege sammeln sich regelmässig Sekrete an, welche die Atmung erschweren. Das Ziel des Absaugens ist das Freihalten respektive Freimachen der Atemwege bei Personen mit ungenügender, eigener Kraft zum Abhusten von Sekreten. Diese Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Wozu ein Absauggerät?
Betroffene mit Tracheotomie (chirurgischer Eingriff um Zugang zur Luftröhre zu schaffen) benötigen in den meisten Fällen ein Absauggerät. Eine ärztliche Verordnung für ein Gerät können auch diejenigen erhalten, die über keinen intakten Husten-Reflex und nicht über genügend Kraft zum Abhusten des Schleims verfügen. In diesen Fällen ist das Gerät für die Anwendung bei Aspiration oder vermehrte Schleimbildung bei Erkältung gedacht, um medizinische Notfälle zu verhindern.
Leistungen der Lungenliga Aargau
- Wir vermieten Absauggeräte nach ärztlicher Verordnung.
- Wir stellen das notwendige Verbrauchsmaterial zur Verfügung.
- Wir beraten Betroffene und ihre Angehörigen im Umgang mit der Krankheit und der Therapie.
- Wir übernehmen die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung.
- Wir sind bei Fragen für die Betroffenen gerne da.
Kostenübernahme
Fachärzte überweisen die Betroffenen an die Lungenliga Aargau. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, deckt die obligatorische Grundversicherung die Kosten der Absaugtherapie.