Ihre persönliche Testamentsvorlage

Unser Assistent erlaubt es ihnen, kostenlos Ihre persönliche Testamentsvorlage zu erstellen.

 

Mit einem Testament helfen Sie, Missverständnisse und Streitigkeiten unter Angehörigen zu vermeiden. Wenn Sie wissen, was nötig und möglich ist und was nicht, ist alles viel einfacher. Und Sie können Ihren ganz persönlichen Willen für den Todesfall formulieren.

 

Wir unterstützen Sie dabei: Unser Assistent erlaubt es ihnen, kostenlos Ihre persönlichen Testaments-Vorlage zu erstellen. Bitte geben Sie auf der nächsten Seite den Code ein, den Sie von uns erhalten haben.

Beim Erstellen der Testamentsvorlage werden Ihre gesetzlichen Erben mit ihren Pflichtteilen berücksichtigt. Sie können aber auch zusätzliche Erben und Vermächtnisnehmer erfassen wie auch Angaben zur Teilungsanordnung machen und einen Willensvollstrecker einsetzen. Sie erstellen so ein rechtsgültiges Testament. Dieses müssen Sie anschliessend nur noch von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben


In folgenden Fällen kann es sinnvoll sein, nach der Erstellung des Testaments noch eine zusätzliche Rechtsberatung bei einem Anwalt oder Notar zu beanspruchen:

  • Meistbegünstigung des Ehepartners
  • Wohnrecht
  • Immobilien im Ausland
  • binationale Ehen
  • Patchwork-Familien oder Stiefkinder
  • spezifische Fragen zum Güterstand und Ehevertrag
  • spezielle Wünsche wie Einsetzung von Vor- und Nacherben etc.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung einer Fachperson. Auch bei Fragen zum Thema oder bei Problemen im der Handhabung unseres Assistenten helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Rechtliche Hinweise

  1. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Der Pflichtteilrechner dient privaten Zwecken. Jegliche Art kommerzieller Nutzung ist nicht erlaubt.
  2. Trotz grösstmöglicher Sorgfalt beim Erstellen des Pflichtteilrechners übernimmt die Lungenliga keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen.
  3. Der Pflichtteilrechner ersetzt keine Rechtsberatung. Um eine individuelle erbrechtliche Rechtsberatung zu erhalten, sollten Sie einen Notar oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kontaktieren.